Nachbarschaftsrecht Hessen, darf bestehender Sichtschutz entfernt werden?
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Nach seiner eigenen Aussage hat er dafür eine Baugenehmigung, was aber nach unserer Information für eine solche Nachbarwand eigentlich nicht vorgeschrieben wäre (da unter 2,00m Höhe). ... Der bisherige Sichtschutz war ja an Pfosten befestigt, die dann nicht mehr vorhanden sind. oNach unseren Informationen müsste ich dann für diese Nutzung aber einen Teil der Kosten tragen, was wir natürlich nicht wollen, da wir ja das ganze Vorhaben nicht wollen. Wir haben das ungute Gefühl, dass wir am Ende auch noch für etwas bezahlen müssen was wir eigentlich nicht wollen, und für uns nur Nachteile bringt: •Wir hätten Kosten für die Nutzung einer neuen Wand wenn wir sie so nutzen wollen wie die Bisherige, die uns gut gefallen hat, und uns weniger Licht wegnahm.