gewohnheitsrecht
sehr geehrte damen und herren, aus der familie habe ich ein grundstück bekommen um eine garage darauf zu bauen. dieses ist auch notariell festgehalten und überschrieben worden. entlang der neu festgelegten grenze verläuft die zufahrt zu beiden grundstücken ( was ja vorher ein grundstück war). seit 2000 nutze ich diese zufahrt mit genehmigung der familienangehörigen nun auch um hinter diese garage zu kommen weil dort diverse gegenstände und 2 anhänger von mir untergebracht sind. da seit einiger zeit nun ein streit zwischen der familienangehörigen und mir besteht, will diese mir nun verbieten, die auf ihrem grundstück befindliche zufahrt zu benutzen. es ist mir aber nur über diese zufahrt möglich auf den rückwärtigen bereich meines grundstücks zu gelangen. ist diese untersagung im streitfall rechtskräftig oder kann man sich hier auf ein eventuelles gewohnheitsrecht berufen??