Reparaturauftrag Rücktritt
beantwortet von
Rechtsanwältin Doreen Prochnow / Rostock
Sehr geehrte Ratgebende! Anbei die chronologische Schilderung meines Falles: Am 6.5. habe ich telefonisch eine sog. "Anfahrt" mit einer Reparaturfirma vereinbart, da mein Geschirrspüler nicht mehr funktionierte.