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Ärger mit Baufirma

15. August 2008 07:38 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


09:55

Hallo.
Wir sind schon seit längerem auf der Suche nach nen guten Dachdecker und eine Finanzierung. Leider hat ist es am letzteren immer gescheitert.
Nun klingelt es am 30.07.08 bei unseren Eltern (Vater 56, Mutter 53) an der Türe, ein Herr stellt sich vor, er würde gern ein Angebot fürs Dach machen. Meine Eltern lassen ihn rein und würden sich über einen Kostenvoranschlag freuen, er sagt "Er bringe mal was zu Papier, damit man mal so die Zahlen etc. vor Augen hat, ist nichts verbindliches". Und läßt das die beiden auch noch unterschreiben. 20900 Euro soll es kosten. Meinen Eltern ist das natürlich ganz schön viel, Er "Ich kenne jemanden bei Finanzierungsfragen (Wüstenrot). Und wenn es mit dem Geld nicht klappen sollte, wird auch nicht gebaut". Diese Frau war auch schon da, die Antwort der Bausparkasse war positiv.
Nun hab ich nicht täglich die Zeit um mal bei den beiden vorbei zuschauen, und hab dieses Schriftstück erst am letzten Wochenende gesehen. Leider ist mir heute erst aufgefallen das dieses unverbindliche Papier ein Kaufvertrag ist. Unterschrieben von beiden. Widerrufsbelehrung (Fristbeginn am 31.07.08) -2 Wochen-. Auch unterschrieben, sie wurden aber auf dieses Recht nicht hingewiesen, sondern haben nur unterschrieben. Ist auch etwas kleiner geschrieben als das andere. Aber egal, darum geht es ja nicht. Jetzt war ich der Meinung Beginn der Frist Donnerstag 31.07.08 - also 2 Wochen- bis Donnerstag 14.08.08. Sind für mich 2 Wochen, die rechnen mit 14 Tagen und kommen somit auf den 13.08.08. Erste freundliche Mitteilung von denen "Widerrufsfrist ist gestern abgelaufen" Der 2. Satz war gleich „Sollten wir die Firma nicht nehmen, wollen die Laut AGBs 15 % Schadenersatz von uns“.
Kurz und knapp:
* nicht hingewiesen das es ein verbindl. Kaufvertrag ist (steht aber drauf)
* aus dem "nichts verbindlichen" wurde somit ein Kaufvertrag
* Belehrung Widerrufsrecht hat nicht stattgefunden (ist aber unterschrieben)
* Frist ???
* Vertragsstrafe ???
* Was ist, wenn sie die Finanzierung nicht annehmen (wegen der Vertragsstrafe)
Wir haben nun schon nicht soviel Geld, sind also auf dieses Darlehen angewiesen und dann kommen solche Firmen und machen einen den Traum wieder kaputt.
Und es gibt schließlich auch günstigere Firmen.
Bis heute Abend bräuchte ich eine Antwort, der Mann von dieser Firma (die sind nicht mal Dachdecker, die müssen wohl Vermittler sein) will sich gegen 18.30 nochmal melden, was nun los ist und wie es nun weiter geht.
Ich habe zwar eine Rechtschutzversicherung, aber es geht ja nicht um mich sondern um meine Eltern. Die haben aus finanz. Gründen keine Versicherung. Da nur mein Vater berufstätig ist, und das auch noch in der Landwirtschaft.
Vielen Dank im vorraus.

15. August 2008 | 08:13

Antwort

von


(94)
Stettiner Str. 106
40595 Düsseldorf
Tel: 0176-43025411
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Gabriele-Lausch-__l103403.html
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Fristbeginn ist der Tag nach Unterzeichnung des Vertrages.

Bei Abschluss des Vertrages am 30.07. ist damit Fristbeginn (erster Tag der Frist) der 31.07., der vierzehnte Tag ist der 13.08. - die Frist für einen Widerruf ist also am 13.08. abgelaufen.

Soweit Sie mitteilen, Ihre Eltern seien von einem unverbindlichen Kostenvoranschlag ausgegangen, wird sich dies nach Unterzeichnung des Vertrages kaum beweisen lassen, zumal beide Eltern Vertragspartner sind, also keiner in einem eventuellen gerichtlichen Verfahren als Zeuge für den Gesprächsablauf zur Verfügung stehen könnte.

Nach erster Einschätzung muss hier also von einem wirksamen Vertragsschluss ausgegangen werden, so dass im Falle eines Rücktritts der vereinbarte Schadenersatz zu zahlen wäre.

Ich empfehle Ihnen dennoch, den gesamten Vertrag einem Rechtsanwalt zur genauen Prüfung vorzulegen, da hier lediglich die Frist für den Widerruf geprüft werden kann. Nur bei Vorlage des vollständigen Vertragesínhaltes kann eingeschätzt werden, welche Verpflichtung Ihre Eltern hier tatsächlich trifft, vor allem wäre zu prüfen, welche Leistung denn der Vertragspartner eigentlich erbringen soll.

Hier spielt auch die optische Gestaltung des Vertrages eine Rolle. Offenbar haben weder Ihre Eltern noch Sie erkannt, dass es sich um einen verbindlichen Vertrag handelt.

Gern stehe auch ich Ihnen hier weiterhin zur Verfügung, Kontaktdaten finden Sie in meinem Kanzleiprofil. Bitte beachten Sie, dass hierfür weitere Kosten anfallen. Sollten Sie weitere Hilfe durch mich wünschen, kann ich den hier für die Beratung gezahlten Betrag auf die weiteren Kosten anrechnen.

Dem Herrn, der sich heute Abend bei Ihnen melden wird, teilen Sie mit, dass Sie den Vertrag anwaltlich prüfen lassen und sich dann wieder mit ihm in Verbindung setzen werden.

Mit freundlichem Gruß
Lausch
- Rechtsanwältin -







Rückfrage vom Fragesteller 15. August 2008 | 09:40

Hallo Frau Lausch,

das mit dem nachfragen hab ich in der ganzen Aufregung garnicht gesehen.
--
vielen Dank für Ihre Antwort auf www.frag-einen-anwalt.de. Ich habe schon befürchtet, das die Firma mit ihrer Meinung zum Fristende recht haben.
Leider haben Sie die Frage zur Finanzierung nicht beantwortet. Was kann uns denn passieren, wenn wir die Finanzierung aus finanziellen Gründen oder ähnliches widerrufen??? Diese wurde erst am 13.08.08 abends unterschrieben.
Der Herr hat immer gesagt "Ohne Finanzierung wird aus dem Bauvorhaben nichts und es hat sich dann damit(ich nehme mal an er meint den Vertrag). Wo kein Geld ist, kann ja auch nicht gebaut werden."
Übrigends das Wort -Vertrag- hat er nicht einmal benutzt.
Ich hatte das erste mal am 13.08.08 nachmittags mit ihm persönlichen Kontakt, und auch dort hat er es vermieden -Vertrag- zu sagen. Er sprach nur von Angebot, Festpreise, was andere Firmen doch für schlechte Arbeit machen, und man könne auch, wenn wir keine Rechnung brauchen, es ohne Mehrwertsteuer machen etc. Ich habe da auch erwähnt das es auch günstigere Firmen gibt, und ich mir bei Zusage der Finanzierung eventuell eine andere Firma nehmen werde, wenn wir uns nicht beim Preis einigen können. Er hat jedesmal abgeblockt und ein anderes Thema angefangen. Er hätte mich doch darauf hinweisen können, das es ein Vertrag ist und das dies der letzte Tag für diese Widerrufsfrist ist, oder nicht??

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 15. August 2008 | 09:55

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal wäre zu prüfen, ob tatsächlich (also auch schriftlich fixiert) der Vertrag über die Dacharbeiten unter dem Vorbehalt der entsprechenden Finanzierung steht. Hierfür ist Einsicht in den Vertrag notwendig. Mündliche Zusagen werden Ihnen keinen Nutzen bringen.

Weiter ist die Frage, ob hinsichtlich der Finanzierung überhaupt ein Widerruf möglich ist, ich bezweifele, dass es sich hierbei um ein Haustürgeschäft mit gesetzlich verankertem Widerrufsrecht handelt. Es müßte also ein Rücktritt vorbehalten worden sein, was recht unüblich wäre. Auch hier ist Einsicht in den Vertrag notwendig.

Ein Rücktritt aus finanziellen Gründen ist nicht möglich, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass finanzielle Möglichkeiten vor Abschluss eines Vertrages geprüft werden. An einen wirksamen Vertrag sind die Parteien also grundsätzlich gebunden.

Der Vertragspartner hat mit dem schriftlich fixierten Widerrufsrecht - von Ihren Eltern unterzeichnet - auf die Fristen hingewiesen, er muss nicht im Rahmen folgender Gespräche nochmals darauf hinweisen.

Daher nochmals der Rat, lassen Sie die Verträge vollständig von einem Rechtsanwalt prüfen, eine abschließende Beurteilung kann im Rahmen dieses Forums nicht erfolgen.

Mit freundlichem Gruß
Lausch
- Rechtsanwältin -


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