Haftungsausschluss bei Vermietung eines Doppelparkers
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Saeger / Bonn
Wir wollen eine Garage mit Doppelparker vermieten. 1. Diese Anlage birgt Gefahren, die zu enormen Haftungsansprüchen führen können. 2. Haftpflichtversicherung setzt einen teuren Wartungsvertrag voraus. 3. ich habe für private Anlagen keine gesetzliche Verpflichtung zur technischen Prüfung gefunden 4.