"Jemand" (ich) , 22 Jahre, Arbeitslosengeld 1 wollte mit jemanden (Handwerker, selbstständig, chef einer malerfirma) zusammen ein gewerbe beginnen. hierzu wurden geräte aus der schweiz gekauft. um den zoll zu umgehen, wurden die geräte jedoch auf dem papier als schenkung angegeben. wert 2500, euro. idee der schenkung kam vom chef. ca 3 monate wurden mit den geräten einnahmen erzielt ( ca. 3000,-). chef hat jedoch nie rechnungen ausgestellt, umsatz in seine tasche. materialeinsatz für den umsatz ca. 50%. die 3 monate habe ich im stillen kämmerchen gearbeitet und danach haben wir uns verstritten. eine bzahlung (lohn) habe ich nie bekommen. der schweizer hat 2500,- euro bekommen ( trotz schenkung). dieses geld habe ich vom chef bekommen und es dem schweizer bei der abholung gegeben. die schenkung läuft auf meinen namen. nun kommt der chef und sagt, er will 4500,- kosten, zzgl. 25,- lagerkosten (waren bisher 400,-) für die geräte (stehen in einer garage) wurde aber nie angekündigt, also nur aussage vom chef. die geräte zieht er ab (2500,-) und ich soll diese bei ihm abholen. macht: 4500,- + 400,- -2500,- = 2400,- den umsatz ohne rechnungen stellt er den kosten jedoch nicht entgegen.. frage bzw fakten: -chef hat mich nicht angemeldt ( nicht mal auf 450,- basis) -chef hat umsatz nicht offinziell vereinnahmt und erwähnt diesen auch nicht -chef selber hat schenkungs-idee gehabt, wäre auch nachweisbar beim schweizer -ich habe nie lohn bekommen -wenn ich nicht zahle will chef geräte auf meine kosten entsorgen ( sind doch aber mein eigentum), habe 2 schreiben bekommen - chef hat auf mein vorschlag einer für mich faireren lösung nicht reagiert muss ich diese 2400,- zahlen, auch wenn kein umsatz angegeben?