Sehr geehrter Ratsuchender,
der Umstand, dass trotz anderweitiger Vereinbarung ein nicht zugelassenes Fahrwerk eingebaut ist, stellt einen Mangel im Sinne des § 434 BGB
dar.
Grundsätzlich müssten Sie nun zunächst Nacherfüllung gemäß § 440 BGB
verlangen. Dies bedeutet, dass Sie vom Verkäufer die Behebung des Mangels oder die Lieferung eines anderen gleichwertigen mangelfreien Fahrzeugs verlangen müssten. Letzteres dürfte hier wohl schon ausgeschlossen sein, da es sich um einen gebrauchten Wagen handelt und in einem solchen Fall eine Nachlieferung nur ausnahmsweise möglich ist.
Aber in Ihrem Fall müssen Sie wohl auch keine Reparatur vom Verkäufer verlangen, sondern können den Mangel selbst beheben (lassen) und die entstehenden Kosten als Schadensersatz geltend machen. Grund hierfür ist, dass wohl eine arglistige Täuschung durch den Verkäufer vorliegt, womit eine Fristsetzung zu Nacherfüllung gemäß § 440 S. 1
i.V.m. § 323 Abs. 2 Nr. 3 BGB
entbehrlich ist.
Nach der Rechtsprechung handelt ein Verkäufer bereits dann arglistig, wenn er zu Fragen, deren Beantwortung erkennbar maßgebliche Bedeutung für den Kaufentschluss seines Kontrahenten hat, ohne tatsächliche Grundlagen ins Blaue hinein unrichtige Angaben macht (BGH, Urteil vom 07.06.2006, Aktenzeichen: VIII ZR 209/05
).
Sie können also das Fahrwerk austauschen und die dabei entstehenden Kosten von dem Verkäufer verlangen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Sollte etwas unklar geblieben sein, dann zögern Sie bitte nicht die Möglichkeit der Nachfrage zu nutzen.
Über eine (positive) Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Manuel Rambeck
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 05.02.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Ok, danke.
Wie soll ich jetzt abervorgehen soll ich bei der Polizei eine Anzeige stellen oder benötige ich einen Anwalt?
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Nachfrage beantworte ich wie folgt:
Eine Anzeige bei der Polizei sollten Sie stellen, wenn Sie beispielsweise eine Bestrafung des Verkäufers wegen Betruges wünschen.
Ansonsten sollten Sie das Fahrwerk austauschen (lassen) und den Verkäufer auffordern Ihnen die dabei anfallenden Kosten zu erstatten.
Sollte der Käufer sich weigern diese Kosten zu übernehmen, dann sollten Sie sich einen Anwalt nehmen, der Ihren Anspruch für Sie gerichtlich durchsetzt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Über eine (positive) Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Manuel Rambeck
Rechtsanwalt