Nachdem ich stillschweigend von 1und1 geänderte AGB´s bei Ihnen vorlegte, kündigte man meinen Vertrag "aus Kulanz und ohne Anerkennung einer rechtspflicht" meinen Vertrag Ende Februar 2008.
Ergänzung: Weder in den AGB's der Druckerei noch der Druckindustrie wird erwähnt, dass wir verpflichtet sind, mangelhaft gelieferte Ware zurückzusenden.
Dies ist der Paragraph in den AGBS der Location, die widerrum Caterer und Personal dazu bucht: § 7 Stornierung Bei einer Stornierung durch den Kunden gilt § 649 BGB für unsere gesamte Leistung, wonach wir berechtigt sind, die vereinbarte Vergütung (siehe Auftragsbestätigung) unter Anrechnung ersparter Aufwendungen zu verlangen.
In dem AGB-Passus heiß es u. a. :" Die Parteien sind verpflichtet, im Innenverhältnis Lasten aus der Kommanditistenhaftung nach && 171 ff, HGB nach Maßgabe dieser Stichtagsabgrenzung zu tragen...."
In den AGBs des Anbieters heißt es jedoch: "Ihr Vertrag wird gültig, sobald wir ihnen ein Bestätigungsschreiben geschickt haben, spätestens aber sobald wir unsere Leistung für sie bereitsstellen" Das Bestätigungsschreiben haben wir zwar, aber von Leistungen ist keine Spur.
Bei den AGB`s: kein Widerrufsrecht eingeräumt, unter Kündigung steht: Die Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfrist bestimmen sich nach der Vereinbarung auf der Vorderseite.