Kündigung eines Wohn- und Betreuungsvertrages
vom 23.12.2013
40 €
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In der Kündigung wird sich auf die AGB''''s der Stiftung bezogen und dort steht: --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- § 17 Kündigung durch die Einrichtung (1) Die Einrichtung kann den Vertag nur aus wichtigen Grund kündigen. ... Ein wichtiger Grund liegt inbesondere vor, wenn [...] 2. die Einrichtung eine fachgerechte Pflege- oder Betreuungsleistung nicht erbringen kann, weil a) der Bewohner eine von der Einrichtung angebotene Anpassung der Leistung nach §7 des Vertrages nicht annimmt oder b) die Einrichtung eine Anpassung der Leistung aufgrund eines Ausschlusses nach §8 Abs. 4 WBVG nicht anbietet und der Einrichtung deshalb ein Festhalten an dem Vertrag nicht zumutbar ist, [..] (4) In Fällen des Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 bis 4 kann die Einrichtung den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen.