Widerruf eines DSL-Antrages (Verbraucherrecht/Fernabsatzgesetz)
| 24. Januar 2009 11:17
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Preis:
40€
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Beantwortet von
in unter 1 Stunde
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich schildere Ihnen zuallerst meinen Fall: Ich am 05. Dezember 2008 einen DSL-Antrag gestellt (postalisch) mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. In einer ersten Antwort wurde mir mitgeteilt, dass der Vertrag mit dem Brief beginnt, der mir den Anschlusstermin verkündet. Dieser Brief wurde am 15.12. geschrieben, erstmals gelesen habe ich ihn am 29.12., weil ich die Feiertage nicht daheim war.
Mein erster Anschalttermin war der 06.01.2009 zwischen 8 und 16 Uhr. Ich kann es mir nicht leisten, den ganzen Tag zu Hause herumzuhocken, aber es war ja laut Anbieter auch gar nicht notwendig. Ich zitiere:
„Am 06.01.2009 wird ein Techniker der Deutschen Telekom zwischen 8.00 und 16.00 Uhr notwendige Vorarbeiten für Ihre Anschaltung ausführen. Dieser bereitet für Sie den Vodafone-Anschluss vor, der über das Arcor-Netz realisiert wird. Möglicherweise benötigt er hierfür Zutritt zu Ihren Räumen. Hinterlassen Sie ggf. einen Hinweis an der Tür, damit der Techniker Sie schnell und problemlos finden kann.
Sie wohnen in einem Mehrfamilienhaus? Dann beachten Sie bitte, dass die Hausverteilerkästen meistens in den Kellerräumen untergebracht sind. Fragen Sie den Hausmeister oder Vermieter nach dem Zugang zu diesem Raum.[...]“
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus, die Verteilerkästen befinden sich im Keller und sind frei zugänglich. Der Keller stand offen, die Haustür steht immer offen. Außerdem hinterließ ich eine Nachricht mit Telefonnummer an meiner Wohnungstür; ich benötige acht Minuten mit dem Fahrrad von meinem Arbeitsplatz zu mir nach Hause.
Auf einen Anruf wartete ich vergeblich und der Anschluss wurde auch nicht freigeschaltet. Ich weiß gar nicht, ob überhaupt ein Techniker vor Ort war, da er keine Nachricht in den Briefkasten warf. Ein Anruf bei der Vodafone-Hotline ergab: „Der Techniker ruft prinzipiell nicht an.“ - Ich erhielt einen neuen Anschlusstermin und zwar für den 20.01. und wieder mit dem ganzen tollen Zeitfenster 8.00 bis 16.00 Uhr. Ein weiterer Anruf bei der Hotline ergab, dass es „prinzipiell“ nicht anders gehe. Ich habe am 10.01.2009 den Vertrag widerrufen und am 12.01.2009 den DSL-Router (Bestandteil des Vertrages) zurückgesandt. Meine beruflichen Umstände erlauben es mir nicht, einen Tag Urlaub nehmen für einen Technikertermin (einer Arbeit von zehn Minuten).
Die Antwort auf meinen Widerruf erhielt ich am 22.01. Der Widerruf wurde in eine Kündigung uminterpretiert, sodass die Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren erfüllt werden müsse. Tatsache ist aber, dass ich nie die Möglichkeit hatte, mir ein Bild vom Produkt zu machen, da Vodafone seinen Vertragspflichten nicht nachkommt und mir DSL bereitstellt.
Anmerken möchte auch noch: Die AGBs von Vodafone enthalten keinen Hinweis auf mein Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz. Vodafone ließ den Vertrag willkürlich am 15.12. beginnen. (Datum des Briefes mit meinem Anschlusstermin.), mehr als zwei Wochen vor der beabsichtigten Anschaltung. Und wenn wenn mein Widerrufsrecht wirklich erlischt sein sollte und Kündigung der Tatbestand ist, dann frage ich mich, warum Vodafone dann mein Eigentum in Form des DSL-Routers unterschlägt und nicht automatisch zurücksendet. Ich wollte den DSL-Anschluss auch „schnellstmöglich“ haben; die Masche, daraus zu schließen, dass man auf sein gesetzliches Widerrufsrecht verzichtet, ist ja hinlänglich bekannt, aber es soll ja auch nicht rechtens sein.
Wie soll ich vorgehen? Ich bin gerade dabei, ein Brief aufzusetzen, mit den Hinweis, dass Vodafone mich nicht auf mein Widerrufsrecht hinwies und ich weiterhin mein Widerrufsrecht in Anspruch nehmen kann. (Das habe ich sogar schon in dem Schreiben vom 10.01. gemacht.)
Streitwert: ca. 630 Euro