topic_id=19697&rechtcheck=2 hauskauf 2002 mit der schwester,eingetragen je zu hälfte im grundbuch. briefgrundschuld 52000 euro auf dass ganze für die bank haben wir beide unterschrieben. darlehensnehmer ist nur meine schwester,ich habe dafür die übliche zweckerklärung unterschrieben. feburar 2006 stellt die schwester alle zahlungen ein,vermietet,zieht weg.ziel zwangsversteigerung. ihr darlehen in höhe von 52000 euro sollte mai 2012 nach 10 jahren mit 11000 euro getilgt werden,bei einer monatlichen ansparung von 49 euro.auch diese zahlungen wurden von ihr ab 2006 eingestellt.der LBS vertrag ist mit dem darlehensvertrag gekoppelt, unterschrieben nur von meiner schwester. den LBS vertrag habe ich nie gesehen,verhaftet bin ich wohl mit dem darlehensvertrag als sicherungsgeber. seit feburar 2006 zahlte ich die monatlichen zinsen von 250 euro bis ende 2009.danach setzte ich durch meine titel gegen meine schwester erfolgreich eine zwangsverwaltung bis heute durch,die zinsen werden dadurch bis heute weiter pünklich bezahlt. die bank teilte mir im persönlichen gespräch mitte 2006 mit,solange die zinsen pünklich bezahlt werden,sie den darlehensvertrag nicht kündigen dürfen,also bezahlte ich dass all die jahre im guten glauben einen zwang zu verhindern. die LBS interesierte die bank all die jahre nicht,wenige mal bekam ich einen brief von der bank,es gibt bei der LBS rückstände und der betrag wurde der darlehensnehmerin angemahnt. meine schwester wie ich hatten die ganzen jahre von dieser bank jeder einen bertreuer. mitte 2009 bekomme ich von dem betreuer meiner schwester post,es gibt rückstände.4 wochen später dann auch eine zahl,nämlich gute 1800 euro,paar wochen später dann die mitteilung,dass darlehen ist meiner schwester gekündigt und mir fällig gestellt. ich habe dem schriftlich widersprochen. die zinsraten hatte ich bezahlt,es ging um die LBS. meine betreuerin zeigt sich nun nach der ersten post als nicht mehr zuständig.mit ihr hatte ich über 4 jahre durchgehend mailkontakt. meine schwester teilte vorher schriftlich mit,sie werde die zwangsversteigerung vorantreiben. die bank reagiert erst mal nicht mehr,durch meine zwangsverwaltung lief alles weiter,auch die zinsen. 2010-2011 versuchte ich der bank meine titel abzutreten als tilgung und bot meine mieteinnahme von 225 euro monatlich an,erfolglos. unter 500 euro monatlich tilgung wäre nichts zu machen. anfang 2011 wurde mit der bank vereinbart,dass ich ihr geld durch antrag der versteigerung des anteils meiner schwester besorge.die schwester ist weiterhin unredlich. nun kurz vor dem ersten termin stellt die bank antrag auf gesammtversteigerung,hier habe ich bereits vollstreckungsschutz eingereicht. beide verfahren sind nach ZVG 18 verbunden. meine schwester scheint mir außerdem einen einfluss auf die bank zu haben,grundsetzlich geht es hier um eine möglichst hohe auszahlung für die gegenseite. grundsätzlich hätte ich die geradezu lächerliche tilgung von 49 euro monatlich mit bezahlt,dass wurde aber nie wirklich angemahnt,weil der bausparvertrag LBS auf meiner schwester lief. das guthaben des zwangsverwalters hat auch schon über 2000 euro erreicht,der bank ist nie ein schaden entstanden. meine frage ist,wie ich mich verteidigen kann und ob die bank nicht sittenwidrig handelt. ich zahle im guten glauben die ganzen jahre die zinsen und im hintergrund läuft gegen mich eine tickende zeitbombe,dann wartet die bank ab,bis meine zwangsversteigerung bezahlt ist und fällt mir erneut in den rücken. bei aussicht auf erfolg würde ich PKH für den ratgebenden anwalt beantragen. mfg.