Sehr geehrte Damen und Herren, vor ca. 16 Jahren habe ich meine Immobilie an ein Ehepaar, heute ca. 80 Jahre alt, vermietet. ... Ich beabsichtige nunmehr die Immobilie zu veräußern und habe, nachdem mein Mieter kein Interesse an dem Erwerb der Immobilie hat, einen Käufer gefunden, welcher beabsichtigt die Immobilie in absehbarer Zeit selbst zu beziehen. Nachdem mein Mieter sich anlässlich eines Besichtigungstermins dahingehend geäußert hat, dass er kein Interesse hat aus der Immobilie auszuziehen, ist mein Kaufinteressent zum Abschluss des Kaufvertrages nur bereit, wenn im notariellen Kaufvertrag die folgende Vereinbarung enthalten ist: Kommt der Mieter, nach Erhalt der vom Käufer nach Eigentumsumschreibung ausgesprochenen Eigenbedarfskündigung, seiner Verpflichtung, das Kaufobjekt termingerecht zu räumen, nicht nach, so ist der Verkäufer verpflichtet, an den Käufer für jeden angefangenen Monat der Terminüberschreitung eine Schadensersatzzahlung in Höhe von pauschal 2 Monatsmieten (Euro 1.500,--) zu leisten.