Ein Vertrag ist nicht auffindbar. ... Dies obwohl ihm die Existenz dieses Darlehens sehr wohl bekannt war und ist. ( auch, weil er bereits davor ein anderes mit 4,5% p.a. zu verzinsendes Darlehen ohne Laufzeit jedoch mit schriftlichem Vertrag für einen Immobilienerwerb erhielt, das jedoch frühzeitig von ihm getilgt wurde.) ... 3.)Sofern keine Verjährung eingetreten ist, wer kündigt das Darlehen, denn eine Kündigung müsste seitens aller Beteiligter der ErbGem. erfolgen, wozu wohl keine Einigung erzielt werden kann?