Kann das Widerspruchsrecht von einem Seminaranbeiter ausgeschlossen werden?
vom 23.10.2019
für 49 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Lembcke / Kiel
Aber auf der Rückseite der Anmeldung steht unter AGB der GmbH kleingedruckt: Es besteht gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerspruchsrecht. Hier der Text: "Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht," Ziel des Seminars ist u. a., dass es Verkaufstechniken vermitteln soll.