Jetzt habe ich im Internet entdeckt (www.aga-aichach.de MWST-Info.pdf), das dies überhaupt nicht rechtens sei, aufgrund des §29 des UStG, da der Vertrag in den vier Monaten vor dem Jahreswechsel abgeschlossen wurde und der Anbieter dies hätte einkalkulieren müssen, so das der Bruttopreis (welcher für mich ja der relevante ist) bleibt. Den DSL Anbieter darauf angesprochen, kommen antworten wie: 1) "Ja es ist rechtens, da die einen Ausgleichsanspruch hätten für Verträge die vor dem 01.09.06 abgeschlossen wurden" (Wurde er ja nicht) 2) "Der Gesetzgeber ging davon aus, der der Kunde von der MwSt. erhöhung wisse und dies mit einkalkuliere" 3) "sie hätten da einen Passus in den AGB die ich bei Bestellung akzeptiert hätte" Nun steht in der MwSt-Info.pdf zum letzten Punkt: Dies kann auch nicht bspw. durch AGB oder andere formularmäßig verwendete Klauseln wie Stempeleindrucke o.ä. umgangen werden, da diese allesamt gegen § 309 Ziff. 1 BGB verstoßen. ... 4) Nur wenn der Anbieter diesen Ausgleichsanpruch nicht hat: Wenn jemand anderes später diese Frage entdeckt, wielange hat er zeit, sein Recht geltend zu machen?