Meine zweite Frage ist, ob man grundsätzlich auch nach Ablauf vom Widerrufsrecht (14 Tage ) oder wenn man nichts dagegen macht, noch was tun kann , um aus solchen Verträgen heraus zu kommen, insbesondere interessiert mich, ob man die Möglichkeit hat, vorzeitig per Kündigung aus einem Wuchervertrag zu kommen und ob es Obergrenzen gibt, wie lange ein Vertrag laufen darf, also 2 Jahre oder länger ?