Firmen und Vertragsrecht
vom 17.12.2012
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
In dem Zusammenhang gab es noch zwei weitere Personen als freie Mitarbeiter auf partnerschaftlicher Basis (eine Gewinnaufteilung wurde vereinbart, allerdings gibt es keinen schriftlichen Vertrag über die Partnerschaft). ... Firmenaufteilung Zusammengefasst: Person A, Firmeninhaber und Assistent Person B, Produktion und Entwicklung der Artikel Person C, Vertrieb und Buchhaltung Die Personen B und C genossen mein vollstes Vertrauen, von meiner Seite wurde so gut wie gar nicht kontrolliert, wobei Person C alle Möglichkeiten besaß auch im finanziellen Bereich für die Firma zu handeln. ... Nun nach einer genaueren Durchsicht der Buchhaltungsunterlagen (geführt durch die Person C) stellte sich heraus, dass in der Zeit als von Personen A und B Zurückhaltung im Auszahlungsbereich gefordert wurde, hob die Person C beachtliche Beträge mit der Firmenbankkartekarte ab, zusätzlich hat er für seine Leistungen im Bereich der Buchhaltung Rechnungen gestellt und Überweisungen getätigt.