Kündigung Lebnesversicherung
vom 12.4.2007
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Mauritz / Düsseldorf
In der AGB steht "ein Abzug einer angemessenen Summe, der bei Kündigung vor Ablauf von 12 Jahren 2 % der fortfallenden zukünftigen Beiträge beträgt." ... Meine Frage: Ist die hohe Stornogebühr rechtmäßig und muss nicht der für April gezahlte Beitrag komplett erstattet werden, da der Vertrag zum 1.04. endete?