Mahnung", dass die Rechnung noch nicht bezahlt sei und setzte als Frist den 11.02. fest. ... Mit Datum vom 16.03. erreichte mich dann eine Rechnung des Rechtsanwaltes i.H.v. 250,46 € mit folgender Auflistung: Gegenstandswert: 2.442,49 € 1,0 Mahnverfahrensgebühr Nr. 3305 VV RVG 161,00 € Auslagenpauschale 20,00 € 16 % MwSt. 28,96 € Gerichtskosten 40,50 € In einem Telefonat mit dem RA wurde mir erkärt, dass ich die Summe wegen der entstandenen Kosten zu begleichen habe, da der RA bereits am 15.02. beauftragt wurde - Fristsetzung natürlich inbegriffen, allerdings ohne den Hinweis Mahnung. ... Meine Fragen: Habe ich eine Chance bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung, wenn ich die Rechnung wegen der Zahlungsüberschneidung meiner Heilbehandlung und der RA-Beauftragung durch die Praxis an den RA nicht begleiche?