Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben wie folgt beantworten:
Nach Ihrer Schilderung wurden Sie nicht bei Vertragsschluss über die Kosten informiert. Nachträgliche (vermutlich ohnehin unwirksame) AGB ändern daran nichts.
Momentan kann ich weder für den Beitrag noch für sonstige Kosten eine Zahlungspflicht erkennen.
Fechten Sie den evtl. geschlossenen Vertrag zusätzlich vorsorglich wegen Täuschung und Irrtum an und erklären Sie den Rücktritt.
Ich hoffe, Ihre Frage umfassend und zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt