Honorarnote im Impressum
vom 10.2.2025
für 49 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Ich habe mit einem Anwalt ein erstes Gespräch geführt um einen Fall zu abzuklären. ... Nun erhalte ich eine Rechnung vom Anwalt für das Erstgespräch. Reicht es, diese Honorarnote im Impressum zu vermerken oder hätte der Anwalt mich darüber informieren müssen?