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ADAC Mitgliedschaft PLUS (> 10 Jahre) Abschleppkostenerstattung: 100 € anstatt 400 €

16. Februar 2025 14:37 |
Preis: 30,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

ADAC Mitgliedschaft PLUS Familie (> 10 Jahre).
ADAC erstattet Abschleppkosten von 400 € nur mit 100 "kulanter weise".
Lächerlich! .... wozu brauch ich dann eine ADAC Mitgliedschaft.

Als langjähriger ADAC Mitglied PLUS musste ich in Dezember 2024 die ADAC-Pannenhilfe wegen defekten Bremsen am Fahrzeug in München Aubing rufen.

ADAC Helfer kam sehr schnell und teilte mir mit, dass bei meiner ADAC PLUS Mitgliedschaft nur nächste Werkstatt möglich ist, anstatt der 90 km weiter entfernten Fachwerkstatt (in Memmingen; mein Wunsch, wegen einer umfangreichen Motorreparatur Anfang 2024 von 6500 € - RG wurde ADAC vorgelegt). ADAC Helfer empfahl mit dem ADAC Service zu klären was man in dem Fall machen könnte, was ich auch umgehend telefonisch machte und die Auskunft bekam, dass der ADAC in solchen Fällen bei PREMIUM bis 100km komplett die Kosten übernimmt - bei PLUS werden die Kosten von ca. 300 vom ADAC bezuschusst (nach Ermessen der Schadensregulierungsabteilung), wenn man den Transport selbst organisiert.

Ich habe mein Auto am nächsten Tag auf eigene Kosten (ca. 400€; anstatt den 800 € die der ADAC am Pannentag anbot) nach Memmingen zu der Fachwerkstatt geschleppt und die Bremsen dort reparieren lassen (der Fehler war zurückzuführen auf ein defektes Rückschlagventil/Motorölschlauch - Ursache aus der früheren Motorreparatur; RG der Reparatur 01/2025 vorhanden) – damit war der Transport zur Fachwerkstatt nach Memmingen berechtigt.

ADAC bittet "kulanter weise" nur 100,-- € - eine Frechheit!

Wie schätzt "Frag-einen-Anwalt" die Kostenerstattung ein und was würden Sie empfehlen?
... ADAC Mitgliedschaft habe ich schon gekündigt.

16. Februar 2025 | 17:02

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:


Basierend auf den gegebenen Informationen und Ihrer Schilderung scheint es, dass die ADAC Plus-Mitgliedschaft grundsätzlich nur die Kosten für den Transport zur nächstgelegenen Werkstatt übernimmt. In Ihrem Fall wollten Sie jedoch, dass das Fahrzeug zu einer weiter entfernten Fachwerkstatt transportiert wird, was über die standardmäßigen Leistungen der Plus-Mitgliedschaft hinausgeht.



Der ADAC hat Ihnen mitgeteilt, dass bei der Premium-Mitgliedschaft ein Transport bis zu 100 km vollständig übernommen wird, während bei der Plus-Mitgliedschaft eine Bezuschussung nach Ermessen der Schadensregulierungsabteilung möglich ist, wenn der Transport selbst organisiert wird. Dies scheint mit den Bedingungen der Mitgliedschaft übereinzustimmen, wie sie im Kontext beschrieben sind.



Da Sie die Kosten für den Transport selbst getragen haben und der ADAC Ihnen lediglich 100 Euro als Kulanz angeboten hat, könnte es schwierig sein, einen höheren Erstattungsbetrag zu fordern, wenn die Bedingungen der Plus-Mitgliedschaft tatsächlich nur eine Bezuschussung und nicht die vollständige Übernahme der Kosten vorsehen.



Es wäre ratsam, die genauen Bedingungen Ihrer ADAC Plus-Mitgliedschaft zu überprüfen, um festzustellen, ob es eine Möglichkeit gibt, auf eine vollständige Erstattung zu bestehen. Wenn die Bedingungen klar festlegen, dass nur die nächstgelegene Werkstatt abgedeckt ist, könnte der ADAC rechtlich im Rahmen seiner Bedingungen gehandelt haben.



Falls Sie der Meinung sind, dass die Bedingungen nicht klar kommuniziert wurden oder dass es andere Gründe gibt, die eine vollständige Erstattung rechtfertigen könnten, könnten Sie in Erwägung ziehen, den ADAC schriftlich um eine erneute Überprüfung Ihres Falls zu bitten, unter Darlegung aller relevanten Umstände und Belege, wie z.B. die Rechnung der früheren Motorreparatur, die den Transport zur Fachwerkstatt rechtfertigt.



Da Sie die Mitgliedschaft bereits gekündigt haben, bleibt Ihnen möglicherweise nur der Weg, den ADAC um eine erneute Prüfung zu bitten oder gegebenenfalls rechtliche Schritte in Erwägung zu ziehen, wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Ansprüche nicht angemessen berücksichtigt wurden.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt


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