Wertminderung da Fensteroberkante niedriger als im Kaufvertrag der ETW vereinbart
vom 20.1.2013
50 €
Historischer Preis
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Im Kaufvertrag für unsere Neubau-Penthousewohnung mit toller Aussicht wurden alle Fenstermaße explizit als Anlage aufgenommen. Ohne Rückfrage änderte der Bauträger die Planung und verringerte die Fensterhöhen. Auf unsere unverzügliche Mängelrüge in der Rohbauphase hin ersetzte der Bauträger die Fenster zwar durch breitere und tiefere Fenster, aber die Oberkante ließ sich angeblich nicht anheben.