Herausgabe von Gegenständen aus früherer Beziehung
vom 23.5.2024
für 70 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Eine Ex-Freundin verweigert seit der Trennung in 2017 jeglichen Kontakt. Leider hat sie aus einer kurzen Zeit, in der ich bei ihr gewohnt habe, noch mehrere Gegenstände, die mir gehören, unter Anderem ein Fahrrad. Für das Meiste davon habe ich keine Kaufnachweise, ich habe jedoch Grund zu der Annahme, dass sie mein Eigentum nicht bestreiten würde.