Ist eine Kirchengemeinde ein Unternehmen nach BGB§14?
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Dratwa / Düsseldorf
Dennach wäre die Kirchengemeinde ein Unternehmen und einem Unternehmen stehe kein Rücktritts- oder Widerrufsrecht nach §355 zu. Die Kirchengemeinde ist aber eine Körperschaft öffentlichen Rechts mit Zuerkennung der Gemeinnützigkeit und geht keinem Gewerbe nach. Deshalb die Frage: Ist eine Kirchengemeinde ein gewerbetreibendes Unternehmen nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/14.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 14 BGB: Unternehmer">§14 BGB</a>?