Anwaltswechsel bei Prozesskostenhilfe
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Sehr geehrte Rechtsanwälte, uns wurden Ende September nach einem Beschluss durch das Jugendamt die Kinder entzogen, diese befinden sich nun in Einrichtungen des Jugendamtes, nachdem wir einen Anwalt eingeschaltet hatten, waren wir über die Hilflosigkeit unseres Anwalts bei der Anhörung entsetzt, dieser hatte ausreichend Informationen über Fehler im Verlauf des Verfahrens beim Jugendamt vorliegen und hat diese nicht genutzt. ... Nun liegt uns eine Stellungnahme es anerkannten Sachverständigen vor und es Passiert immer noch nichts, da wir über einen Beratungsschein das Verfahren führen wurde uns vom Anwalt mitgeteilt das sollten wir Ihm das Mandat entziehen würden wir die Kosten selber tragen müssen, was wir aber nicht könnten.