Steuersondereffekte bei Vorruhestand und hohen negativen Einkünften aus V&V
vom 8.8.2019
180 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Franz Meyer / Krefeld
Folgende Situation: Eintritt in den Vorruhestand zu Ende 2018 mit Abfindung und sofortiger Firmenpension zum 1.1.2019 Firmenpension für 2019 + Bonus und Aktienzuteilungen in 2019 (erdient in den Vorjahren) übersteigen die Höhe der Abfindung – daher sollte die Fünftelregelung sowohl auf die Abfindung als auch auf die Aktienzuteilungen (Erdienungszeitraum 3 Jahre) anwendbar sein. Zwei Sondereffekte kommen jetzt in 2019 hinzu: 1)Das der Ehefrau gehörende Einfamilienhaus (von Ehemann vor 10 Jahren abgekauft) war seit 14 Jahren vermietet. Der Mieter hat in 2019 gekündigt.