Nun wäre die Frage ob das Finanzamt an dieser Stelle einfach eine Versteuerung der restlichen 300 Euro durchführt, oder ob das ganze auf ein Steuerhinterziehungsverfahren rausläuft?
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe folgende Fragen zum Thema Fahrtenbuchregelung bei der Versteuerung von Firmenfahrzeug für die Privatnutzung. 1.
Falls es keine Möglichkeiten gibt, könnte ich den Aufwand wenigstens von der Steuer absetzen? ... Auch wird mein Einkommen dann de facto nach der Versteuerung durch die Einkommensteuer ein weiteres Mal versteuert. ... (Dass Verheiratete Steuern sparen, möchte ich hier nicht abermals kommentieren.)
Meine Fragen zielen nun auf die Versteuerung ab: 1.Muss ich Steuern auf diesen Gewinn in der Nebentätigkeit abführen bzw. wird auf diesen Gewinn Steuern erhoben? Wenn ja was für Steuern?
In 2014 werde ich nicht arbeiten und erwarte an Einkünften in dem Jahr - voraussichtlich im April ca . 4900€ brutto von meinem (dann Ex-)Arbeitgeber als Bonus für das Jahr 2013 - ca. 5000€ Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden) Meine Frage ist, wie sich diese Einnahmen auf die Versteuerung der Abfindung auswirken.
Ich benötige bitte eine Klärung ob der erzielte Gewinn vollständig versteuert werden muss, oder ob die Tatsache der überwiegend Selbstnutzung, eine positive Auswirkung auf die Versteuerung hat. Falls eine Versteuerung notwendig ist, müsste ich bitte wissen ob der Gewinn in Deutschland (wenn ja zu welchem Steuersatz ca.) oder in den USA versteuert werden muss.
Mein Arbeitgeber der ca.50 Km von meinem Wohnort entfernt ist, kürzt mir den Gehalt seit neuem zusätzlich zu meinem 1% Steuer um ca.360,-- Euro ( Wegstreckensteuer ).
Ich war in D Lohnsteuerbefreit und entrichtete meine Steuer in RU. ... Demzufolge verlangte der russische Fiskus die Versteuerung aller meiner Einnahmen des Jahres 2010 inklusiv Abfindung etc. ... Ich habe im Moment doppelt Steuer bezahlt.
Nach mehrjährigem Auslandsaufenthalt per Entsendung durch ein deutsches Unternehmen verlangt das Finanzamt für vergangenes Jahr Belege über die im Ausland erhaltenen Einkünfte, da diese dem Progressionsvorbehalt unterliegen würden. Es besteht ein DBA zwischen beiden Staaten. Für die vorangegangenen 2 Jahre wurden ähnliche Belege nicht verlangt.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um folgende Auskunft. Angaben zur mir: - ich beziehe unbefristet Rente wegen voller Erwerbsminderung - gemeinsame steuerliche Veranlagung mit Ehemann - eigenständig KV-pflichtversichert (und nicht über Ehemann) Folgender Sachverhalt: Ich habe die Möglichkeit, als freie Mitarbeiterin auf Selbständigenbasis in einem Nachhilfeinstitut als Nachhilfelehrerin zu arbeiten und möchte dies im Rahmen der 350 € -Hinzuverdienstgrenze (ohne dass es zur Kürzung der Rente komnmt) nutzen. Es wird kein Arbeitsvertrag, sondern ein "Vertrag über freie Mitarbeit" geschlossen mit monatlicher Überweisung des Brutto-Betrags.
Ich bin eine Privatperson und habe kein Gewerbe angemeldet. Ich habe bei Instagram 1.000 Follower. Und nun möchte mir ein Kleinunternehmen, Produkte zuschicken, damit ich für sie Werbung bei Instagram mache.
arbeitete 1.5 jahre in der schweiz mit hauptwohnsitz in der schweiz. kein grenzgänger oder vergleichbares. wohnsitz in deutschland gemeldet um post und kfz zulassung von meinen söhnen zu gewährleisten. wohnsitz ist von früher . seit meiner trennung und anschließender scheidung nie mehr genutzt als wohnsitz. jetzt als ich zurück nach deutschland kam um hier zu arbeiten ,habe 3 monate im jahr 2016 gearbeitet und ca 1800 km mit privatem auto zur arbeit gefahren ,hat der steuerrechner 2000 euro rückzahlung ausgegeben. vom finanzamt kam die anfrage wo vorher gearbeitet. darauf ich die angaben machte hauptwohnsitz schweiz kein grenzgänger und den verdienstausweis beigelegt. daraufhin die rechnung vom finanzamt kamm eine nachzahlung von 350 euro somit haben sie den gesamten verdienst in der schweiz versteuert warum muss ich in der schweiz komplett versteuern und in deutschland nochmal das ist Diebstahl vom deutschen Staat ist das rechtens ich denke nicht
Guten Tag, ich bin seit mehr als 10 Jahre selbständig und habe einen Gewerbebetrieb der bisher der normalen Versteuerung(Umsatzsteuer) unterliegt.In 2006,haben sich die Umsatzerlöse einschliesslich der Umsatzsteuer auf unter 17000,-€ reduziert.
Meine Schwiegermutter hat einen deutschen Pass, lebt aber seit ihrem Abitur vor ca. 40 Jahren in Südafrika. Vor einigen Jahren hat sie bei einer deutschen Versicherung einen Rentenvertrag abgeschlossen, der jetzt zur Auszahlung kommt. Können Sie uns sagen, ob dieses Renteneinkommen in Deutschland versteuert werden muss?