nachdem mir bekannt wurde, daß von mir früher geleistete steigerungsbeträge zur höherversicherung sich steuerfrei bei der berechnung des steuerpflichtigen teils der rente auswirken, habe ich 3 monate nach zugang des einkommensteuerbescheids 2005 , das fin.amt aufgefordert gem.paragraf 173 AO wg. neuer tatsachen, meinen steuerbescheid 2005 betr. steuerpflichtigen teil der rente aus 2005, um den steigerungsbetrag der höherversicherung zu vermindern. dieser hinweis wurde vom fin.amt mit der begründung abgelehnt,daß es sich nicht um eine neue tatsache im sinne des §173 ao handelt.außerdem hätte ich aufgrund des rentenbescheides der bfa aus märz 2004 bereits entnehmen können,daß in meiner monatlichen rente anteilige renten aus steigerungsbeträgen der höherversicherung enthalten sind und stellt damit keine neue tatsache dar.wie soll ich gg. dem fin.amt argumentieren,um doch noch eine änderung des bescheids 2005 zu erreichen oder gflls. klagen?