Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz-Deutschland : Schenkungen
beantwortet von
Rechtsanwalt Alex Park / Frankfurt am Main
Da stellt sich die Frage wie das steuerlich für mich hier in Deutschland aussehen würde . Zum Thema Erbschaft gibt es ein Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland : http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Schweiz/1980-04-24-Schweiz-Abkommen-Erbschaftsteuer-Gesetz.html Wenn ich dieses Abkommen richtig verstanden habe (Artikel 8) wäre eine Erbschaft in der Schweiz von einer Schweizer Erblasserin für einen in Deutschland wohnhaften Schweizer von der Deutschen Erbschaftssteuer befreit, weil beide zum Todeszeitpunkt die Schweizer Staatsangehörigkeit haben.