versuchte Steuerhinterziehung - welche Strafe habe ich zu erwarten.?
vom 16.2.2008
200 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Manfred A. Binder / München
Das Finanzamt hat diese Werbungskosten in der 2006 abgegebenen Steuererklärung nicht anerkannt und mein Steuerberater legte dagegen Einspruch ein. ... Nun hat das Finanzamt ein Strafverfahren wegen des Verdachtes der versuchten Hinterziehung der Einkommenssteuer 2005 eingeleitet, obwohl bei einem Gespräch zwischen meinem Steuerberater, der Steuerprüferin des Finanzamtes und mir die Steuerprüferin wörtlich sagte, dass, würden wir den Einspruch zurück ziehen, für sie "die Sache erledigt "sei.