Ausgangssituation: Der deutsche Unternehmer A ist Kleinunternehmer gemäß <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/UStG/19.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 19 UStG: Besteuerung der Kleinunternehmer">§ 19 UStG</a> im Rahmen einer nebenberuflichen Selbstständigkeit. ... Hierzu kann, nach seinem Verständnis, a) das Reverse-Charge-Verfahren angewendet werden, bei dem B die entstehenden Steuern abführt, oder b) der Rechnungsbetrag um die voraussichtlich anfallende persönliche Einkommenssteuer von A erhöht werden (genaue Höhe für diese Frage unerheblich). ... Ist es korrekt anzunehmen, dass, sofern 1a zutrifft, keine weiteren Steuern durch A abgeführt werden müssen, da dies bereits durch B erfolgt und diese somit als nicht steuerbare Umsätze deklariert werden, oder dass, sofern 1b zutrifft, eine reguläre Versteuerung der Umsätze i.S.d. persönlichen Einkommenssteuer durch A erfolgen muss?