Erbschafts- und Schenkungssteuererklärung
vom 14.12.2023
für 35 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Fabian Fricke / Wiesbaden
Der Erbfall wurde dem zuständigen Finanzamt ordnu gsgemäß gemeldet, die Erbschaftssteuererklärung eingereicht und die Erbschaftssteuer bezahlt (aufgrund zusätzlich geerbten Barvermögens wurde der Freibetrag überschritten). ... Die Immobilien-Übertragung wurde jedoch bereits in der Erbschaftssteuer-Erklärung als Vorschenkung (da 10-Jahres-Frist noch nicht überschritten) mit angegeben und vom Finanzamt bereits entsprechend bei der Berechnung der Erbschaftssteuer berücksichtigt.