Abgabepflicht Steuererklärung?
beantwortet von
Rechtsanwältin Doreen Prochnow / Rostock
Ich hatte war 2016 das ganze Jahr bei einem Arbeitgeber ganz normal sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Neben dem Arbeitslohn hatte ich Einkünfte aus Spareinlagen, die entweder freigestellt vor abgegolten waren. Weitere Einnahmen hatte ich nicht.