keine Anerkennung als "Firmenfahrzeug" wenn keine Nutzung erfolgt?
vom 25.9.2011
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Schweizer / Leverkusen
Das Fahrzeug wurde jedoch nicht genutzt, es wurden keinerlei Betriebskosten, Steuern oder Reparaturen als Betriebsausgaben geltend gemacht. Das Finanzamt stellt mich jetzt vor die Entscheidung: entweder, ich akzeptiere, daß ich trotzdem nach der 1%-Regelung Privatentnehme versteuern muß, oder das Fahrzeug wird aus dem Betriebsvermögen herausgenommen und ich muß sowohl die Abschreibung nachversteuern als auch die erhaltene Mehrwersteuer zurückgeben. ... Kein Finanzamt würde auf die Idee kommen, die erstattete Mehrwertsteuer deswegen zurückzufordern, nur weil keine Nutzung erfolgte.