Steuererstattung für Heimfahrten am Wochenende
vom 23.5.2008
30 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Schweizer / Leverkusen
Jedes Wochenende und während des Urlaubs bin ich zu meinen Eltern/Freunden gefahren, die am Ort B wohnen, der ca. 175km von A entfernt liegt. ... Am Ort B hatte ich ein Zimmer im Haus meiner Eltern, wobei ich dort keine Miete bezahlten mußte. ... Seit November 2007 habe ich nun eine Wohnung am Ort C, mein Hauptwohnsitz ist auch C.