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218 Ergebnisse für steuerlich frage umsatz

Filter Steuerrecht
US-Amerikanische LLC - Wie in Deutschland versteuern?
vom 26.2.2024 für 63 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Alex Park / Frankfurt am Main
Da die LLC eine US-Rechtsform ist, die keinen Deutschland Äquivalent hat, frage ich mich jedoch, wie genau diese hier zu versteuern ist. ... Daher also folgende Fragen: 1. ... Wie genau versteuere ich die Umsätze/Gewinne, die die LLC einfährt?
Berechnung der Krankenkassenbeiträge bei Angestelltenverhältnis und Nebentätigkeit
vom 6.7.2020 für 100 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Alex Park / Frankfurt am Main
Ich betreibe nebenberuflich ein Einzelunternehmen (15h), das sich besser entwickelt hat als gedacht und bei dem ich 2020 voraussichtlich 60.000 Euro Umsatz erwirtschaften werde, jedoch auch ca. 30.000 Euro Ausgaben hatte und ich somit mit 30.000 Euro Jahresgewinn rechne. ... Ich bin verheiratet und mit meiner Ehefrau (angestellt, auch ca. 50.000 Bruttojahreslohn) gemeinsam steuerlich veranlagt. ... Sind in einem nebenberuflichen Gewerbe die Umsätze das "Einkommen" oder ist dies der Gewinn (also Umsatz abzüglich der Ausgaben)?
Ebay-Verkäufe
vom 3.3.2006 15 € Historischer Preis
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Nun sagte mir ein Bekannter, dies müsse steuerlich angemeldet werden, denn seit dem Anmeldedatum haben sich etwa 800 verkaufte Posten angehäuft (erzielter Preis pro Artikel: zwischen 1,- bis 30,- Euro).
Ehepaar/Familie: Steuerliche Betrachtung von zwei Kleinunternehmen?
vom 19.7.2018 63 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Es soll unter 17500 € hochgerechnet im ersten Jahr Umsatz erreicht werden. ... Fragen: Unter welchen Voraussetzungen darf das zweite neu zu gründende Unternehmen ebenfalls "Entrümpelungen" anbieten, ohne Steuerrechtliche Probleme mit dem Finanzamt zu bekommen? Frage 2: Darf mein Sohn, ein Zweit-Unternehmen gründen und diese Dienstleistungen anbieten?
geforderte Anforderung an eine Steuer
vom 21.11.2010 20 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich gehe davon aus, das folgende frage von einem Steueranwalt ohne grossen Aufwand zu beantworten ist und bin daher mit meinem Einsatz am unteren Limit geblieben, sollte dieser zur Beantwortung der Frage nicht ausreichen, so bitte ich um einen entsprechenden Hinweis. Aufgrund eines aktuellen rechtlichen Auseinandersetzung stellt sich mir folgende Frage, von der ich gemeint habe etwas entsprechendes gelesen zu haben, kann aber leider keinen entsprechenden Paragraphen oder eine Ableitung mehr finden. Frage: Muss eine anfallende Steuer - egal welcher Art , im konkreten Fall handelt es sich um eine kommunale Steuer - in jedem Fall für den zukünftigen Steuerschuldner VOR Eintritt des Steuertatbestandes berechnenbar und vorhersehbar sein, d.H. muss ich im Vorfeld genau berechnen können ( mit entsprechenden Know How ) welche steuerlichen Belastungen mein Handeln hervorrufen wird in Bezug zu einer kalkulierten Grösse - sprich Umsatz oder Bruttogewinn/-kasse ( eine feste in der Kalkulation angenommene Grösse ) ?
Kosten für die Entwicklung eines Systems, das vermarktet werden soll
vom 24.7.2022 für 63 €
Frage Teil 1: Kann ich die bisher bezahlten Kosten steuerrechtlich bereits jetzt geltend machen (es werden keine Umsätze generiert und es gibt derzeit keine Erträge, von denen diese Kosten abgesetzt werden können) Frage Teil 2: Können diese Kosten später (bei Vermarktungs-Erfolg) anerkannt werden?
Rückkehr in die Kleinunternehmerregelung / Versteuerung des Dienstwagens
vom 11.7.2019 100 € Historischer Preis
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. - Wenn ich gewisse Umsätze schaffe, dann erhalte ich von der Firma auf meine Provision einen Auto-Zuschuss von 55-110 Euro. - Mein Einkommen beträgt aktuell, da ich es nur nebenberuflich bestreite, durchschnittlich 150-500 Euro monatlich. Nun zu meinen Fragen: 1) Ich bin seit 5 Jahren im Vertrieb tätig, habe aber den Arbeitgeber/die Branche gewechselt. ... Oder kann ich statt der sonst gefahren Kilometer zu Kunden die Leasingrate von 129 Euro steuerlich geltend machen?
OSS (One-Stop-Shop) / Versandhandel / Fernverkauf ab dem 01.07.2021
vom 19.10.2024 für 70 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren, in 2021 hatte ich mir hier bei frag-einen-anwalt.de eine Rechtsberatung geholt, also eine Frage gestellt, die auch beantwortet wurde. Der Link zu der Frage und der Antwort ist: https://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?... sodass ich keinen Ärger mit den Finanzämtern der EU bekomme und weiter bei Ebay verkaufen kann, die EU Umsätze brauche ich nicht, wenn ich die nicht mehr in Deutschland versteuern darf, die OSS wäre zu zeitaufwendig, das sind c.a. 10% meiner Umsätze momentan.
Selbständig tätig in Deutschland mit Wohnort in Thailand
vom 20.11.2014 200 € Historischer Preis
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Situation: - Branche: IT-Beratung und Software-Entwicklung als Dienstleistung - Umsatz: > 150.000 Euro, aber < 500.000 Euro / Jahr - Status in 2013: Selbständig als Freiberufler - keine Angestellten, aber 5 freiberufliche Mitarbeiter, die mehr als 50% des Umsatzes erwirtschaften - Bisherige steuerliche Meldung: in Deutschland - Wohnsitz: Thailand, keine Meldung mehr im Deutschland Ich bin selbständig tätig in Deutschland mit Wohnort in Thailand, habe keine private Wohnadresse mehr in Deutschland, aber eine Firmenadresse und eine steuerliche Meldung als Freiberufler. In Thailand bin ich abhängig beschäftigt und steuerlich gemeldet. Frage 1: Muss ich für 2014 ein Gewerbe in Deutschland anmelden, weil ich weniger als 180 Tage in Deutschland war und die Mitarbeiter einen Großteil des Umsatzes erwirtschaften?
Multifunktionsdrucker und steuerliche Anerkennung
vom 5.3.2017 38 € Historischer Preis
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Vorab: Ich betreibe eine Photovoltaikanlage auf dem eigenen Hausdach, besitze eine vermietete Eigentumswohnung in einem anderen Ort und bin IT-Systemelektroniker (angestellt). Wenn ich nun einen Drucker kaufe (Multifunktionsgerät, mit Scanner, Fax und Kopierfunktion) kann ich den zu ¼ als GWG bei der PV-Anlage, zu ¼ als Werbungskosten bei der Eigentumswohnung und zu ¼ für beruflich bedingte Werbungskosten geltend machen? Das restliche ¼ wäre dann der "Privatanteil".