Steuerschuld Zweitwohnung, hier Bundesmeldegesetz vs. Gemeindesatzung
vom 5.1.2021
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Sebastian Braun / Berlin
. § 3 Steuermaßstab (1) Die Steuer wird nach dem jährlichen Mietaufwand berechnet. § 4 Steuersatz (1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr 18 v.H. des jährlichen Mietaufwandes nach § 3. … (3) Ist zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld die Verfügbarkeit der Zweitwohnung für Zwecke der persönlichen Lebensführung aufgrund eines Vertrages mit einer Vermietungsagentur oder einem Hotelbetrieb zwecks Weitervermietung zeitlich begrenzt, beträgt die Steuerschuld bei einer Eigennutzungsmöglichkeit im Veranlagungszeitraum von - - bis zu 1 Monat 25 v.H. der Sätze nach Abs. (1) - bis zu 3 Monaten 50 v.H. der Sätze nach Abs. (1) - bis zu 6 Monaten 75 v.H. der Sätze nach Abs. (1) § 6 Anzeigepflicht Wer im Gemeindegebiet eine Wohnung bezieht oder aufgibt, hat dies bei der Gemeindeverwaltung Sipplingen schriftlich innerhalb einer Woche nach dem Einzug oder Auszug anzuzeigen.