Unbeschränkt steuerpflichtig wegen eingerichteter Wohnung in Europa
beantwortet von
Rechtsanwalt Alex Park / Frankfurt am Main
Da ich dadurch nicht Steuern für meine Welteinkünfte in dem Land, wo ich die eingerichtete Wohnung habe bezahlen und dadurch komplizierte, teure Steuererklärungen erstellen möchte, suche ich ein Land in Europa, wo ich eine kleine eingerichtete Wohnung haben kann und nicht mein Welteinkommen versteuern muss, wenn ich im Jahr weniger als 184 Tage per sogar nur 29 Tage drin wohne.