Steuerliche Behandlung thesaurierender Fondsanteile
beantwortet von
Rechtsanwalt Diplom Kaufmann Peter Fricke / Dresden & Köln
Der Erlös wurde dem Finanzamt gemeldet, welches diesen dann der Steuer unterwarf. Das Finanzamt erhob Steuern in folgender Weise: (1) Es wurde rückwirkend von 2003 bis 2012 die Thesaurierung der Fondanteile einzeln für jedes Jahr ermittelt und für jedes Jahr eine Steuernachzahlung gefordert. (2) Auf die für jedes Jahr zu zahlenden Steuern wurden Verzugszinsen in Höhe von 0,5% pro Monat erhoben.