Erbschaftssteuer bei Verwandschaftsverhältnis
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Holger Traub, Dipl. Kfm. / Stuttgart
1976 hat der Bruder meinens damals schon verstorbenen, im Krieg gefallenen, Vaters mit seiner Ehefrau testamentarisch festgelegt: "Wir setzen uns hiermit wechselseitig, der Erstversterbende von uns den Überlebenden, zum alleinigen Erben ein, gleichviel ob und welche Pflichtteilsberechtige beim Tod des Erstversterbenden von uns vorhanden sein sollten." Es wurde 1976 im Tastament weiter festhalten, das der Längstlebende mich, die Nichte des Bruders meines Vaters, zu seinem Erben beruft. Der Bruder meines Vaters ist 2005 gestorben, seine Ehefrau hat das Erbe angenommen.