7 Jahre rückwirkende Geltendmachung(BFH IX R 22/14) von Studienkosten abgelehnt
vom 21.10.2016
68 €
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Text=IX R 22/14" target="_blank" class="djo_link" title="BFH, 13.01.2015 - IX R 22/14: Gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags - Bindu...">IX R 22/14</a>,(7 Jahre rückwirkende Feststellung von Verlust- vorträgen), versuchte ich via Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags für 2009 und 2010 Teile eines Bacherlorstudiums (Zweitausbildung) als Werbungs- kosten geltend zu machen.