Mitteilung freigestellte Kapitalerträge
vom 4.4.2014
40 €
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Sehr geehrte Damen und Herren, habe vom Finanzamt ein Schreiben erhalten, in dem folgender Text enthalten ist: Mitteilung über freigestellte Kapitalerträge Zinsen und andere Kapitalerträge sind steuerpflichtig. ... Das Bundeszentralamt für Steuern hat festgestellt, dass fürd das Jalenderjahr 2010 auf Grund der von Ihnen erteilen Freistellungsaufträge höhere Kapitalerträge als gesetzlich zulässing vom Steuerabzug freigestellt wurden.