Nachzahlungen an Krankenversicherung Steuerrecht
vom 16.12.2010
25 €
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Da aber seit 2007 die PFLICHT zur KV besteht, muss meine Frau nun die Beiträge an die Krankenkasse (GKV ) seit 1.9.2008 nachzahlen und ist somit rückwirkend in der GKV pflichtversichert(Höchstbetrag) Nun die Fragen: Wie ist das nun steuerrechtlich? ... Kann meine Frau nun also den kompletten Nachzahlungsbetrag absetzen, da dieser ja erst in 2010 beglichen wird, obwohl die Gesamtsumme auch Beiträge aus 2008/2009 enthält? ... Oder kann meine Frau nicht alles absetzen und wenn ja warum nicht und wieviel kann dann abgesetzt werden?