A ist mit seiner Frau B seit 45 Jahren verheiratet. Seinerzeit hat man (bei Eheschließung) Gütertrennung vereinbart. Wenn A nun mit B vereinbart, dass ab sofort (notarielle Vereinbarung)Zugewinngemeinschaft gelten soll, stellt das dann eine Vermögensverschiebung zugunsten von B dar, die ggf. eine Schenkungssteuerpflicht auslöst, (das Vermögen von A ist bedeutend größer als das Vermögen von B)oder hat man die Möglichkeit zu vereinbaren, dass die Gütertrennung nicht rückwirkend aufgehoben wird (was ja wohl eine Vermögensverschiebung darstellen würde), sondern bis zum 1.7.2006 gelten soll (so dass die Zugewinngemeinschaft erst am 2.7.2006 beginnt), um damit den Eintritt einer Schenkungssteuererhebung zu vermeiden.