Neben der Vermögensteuer im eigentlichen Sinne gelten auch die Grundsteuer sowie die Erbschaftsteuer als Steuern vom Vermögen…." http://de.wikipedia.org/wiki/Verm%C3%B6gensteuer_%28Deutschland%29 Wäre daher eine weitere Steigerung insbesondere auch der Grundsteuer gerade für Hausbesitzer verfassungswidrig ? ... Die Vermögensteuer darf zu den übrigen Steuern auf den Ertrag nur hinzutreten, soweit die steuerliche Gesamtbelastung des Sollertrages bei typisierender Betrachtung von Einnahmen, abziehbaren Aufwendungen und sonstigen Entlastungen in der Nähe einer hälftigen Teilung zwischen privater und öffentlicher Hand verbleibt. …" http://lexetius.com/2001/8/224 Zur Begründung, dass eben dieses nur für Substanzssteuern vorliegt, was ja bei Hauseigentümern oft vorkommt ( siehe oben) hat das Bundesverfassungsgericht diese Rechtslage offenbar bestätigt " Kein Halbteilungsgrundsatz als Belastungsobergrenze bei der Einkommen- und Gewerbesteuer Der Beschwerdeführer ist Inhaber eines GEWERBEBETRIEBS …! Ist daher tatsächlich so, dass der Staat bei einigen Steuern auf Deutle komm raus die Steuersätze anheben kann und bei anderen insbesondere auch in Verbindung bei Mieteinnahmen oder und Steuern die durch Eigentum entstehen eine Obergrenze von ca. 50 % hat, sog.