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Hausverkauf leerstehend nicht selber bewohnt

1. September 2023 17:48 |
Preis: 65,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von

Guten Tag,
ich habe 2019 von der Erbengemeinschaft meiner Mutter das Haus meiner verstorbenen Großeltern gekauft.
Nach der Renovierung wollte ich es selbst bewohnen. Aus persönlichen Gründen möchte ich das Haus nun verkaufen. Es wurde nicht fertig renoviert.
Das Haus war die ganze Zeit leerstehend, also nicht vermietet oder von mir bewohnt.
Frage, fällt hier Spekulationssteuer an bzw was muss beim Verkauf berücksichtigt werden damit möglichst wenig Steuer anfällt,?

2. September 2023 | 11:01

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

Dadurch, dass Sie die Immobilie nicht selbst bewohnt haben und die Immobilie auch nicht zum Wohnen bereitstand, wie bspw. eine Ferienwohnung, erfüllen Sie leider nicht die Voraussetzungen des § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG.

Dadurch, ist der Veräußerungsgewinn, das heißt die Differenz zwischen Veräußerungserlös und Anschaffungskosten zu versteuern.

Wenn es sich bei den Renovierungskosten, um Kosten der Herstellung der „Wohnbereitschaft" handelte, können Sie diese Kosten als anschaffungsnahe Herstellungskosten geltend machen, ebenso wie die Kosten der Anschaffung an sich (Notarkosten etc.). Diese Kosten erhöhen die Anschaffungskosten, so dass sich die Differenz zwischen Veräußerungserlös und Anschaffungskosten verringert und Sie weniger versteuern müssen.

Daher, es wird bei einem Verkauf der Veräußerungsgewinn versteuert, ich bedauere Ihnen keine bessere Auskunft erteilen zu können.

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.

Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Braun
Rechtsanwalt



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