Die Steuer wurde wesentlich zu hoch angesetzt, weshalb ich fristgerecht Einspruch gegen den Bescheid eingelegt habe und später noch die Aussetzung der Vollziehung beantragt habe. ... Weiterhin ist es ja so, dass das Betriebsfinanzamt ja auch den Gewinn geschätzt hatte und auch hierfür einer Aussetzung der Vollziehung stattgegeben wurde, dies auch bei meinem Wohnortsfinanzamt, da dort ja die Einkommenssteuer gezahlt werden sollte. Wieso sollte mein Wohnortsfinanzamt dann umbuchen und nicht selbst den Betrag mit der Einkommenssteuer 2007 verrechnen, denn wenn es keine Aussetzung der Vollziehung beim Betriebsfinanzamt gibt (welche den Grundlagenbescheid erlassen hat), dann kann es ja auch keine Aussetzung der Vollziehung beim Wohnortsfinanzamt geben (Folgebescheid).