Situationsvorgaben: Anwesen : Bestand kl.3-seit Gehöft Bj.1936 mit drei durch jeweils eigenen Eingang in sich abgeschlossenen Gebäudeteilen zugänglich vom Innenhof, zentral versorgrt über Heizkeller / Hauswirtschaftsraum u.a. im wesentlichen zwischenzeitlich des öfteren vom Vorbesitzer (Eltern seit 1973) nutzungsrelevant saniert - Kauf-Erwerb 2007 v.den Eltern . ... (M''''vrtrg.v.01.01.2008/ Eltern) Eing.: 02 ~ 34 m² = Gwrb./ Fremd-Vermtg.atlg.EG+DG.... EnEV u.a. mir "die Möglichkeit" der unmittelbaren unbegrenzt steuerlichen Geltendmachung meiner Aufwendungen gewährt, lässt mich mit Verweis auf den unabdingbar geforderten Vermietungsstatus fragen, ob dieser durch schriftlich rechtsverbindlichen Mietvertrag auf alle Fälle gesichert ist oder ggf. auch gefärhdet sein kann, wenn z.B. : - Mietzahlungs-Rückstand, -Ausfall, - Stundung, -Ersatzleistung u.a.vorliegt, - unter Wertung der sozialen Komponente Sohn/Eltern-Versorgungsbeziehung und altersbedingt bescheidenen (Renten-)Einkommen und dem gesetzl.betonten Altersanspruch im angestammten Wohnumfeld verbleiben zu können, nur eine relativ geringe Monatsmiete gezahlt werden kann. - letzendlich die vereinbarte Geringmiete auf Grund des überfällig renovierungsbedürftigen Wohnungszustandes, die ortsübliche Wohnmiete nicht rechtfertigt u.a.m.