Nutzung von Kryptowährungen seit 2022 - Steuer bzgl. Handel, Lending, Staking?
vom 11.4.2025
für 70 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wehle / Aachen
Ich stelle mir nun folgende Fragen: 1. ... Unter Berücksichtigung, dass meine jährlichen Einnahmen/Gewinne aus Handel, Lending und Staking von Krypto-Werten stets unter den Freigrenzen 600€ bzw. 256€ lagen: Muss ich strafrechtliche Konsequenzen fürchten, da ich keine Steuerklärungen für 2022 und 2023 eingereicht habe, obwohl voraussichtlich auch keine Steuern abgeführt werden mussten?